Schulforum- Was ist das?

 Auszug aus dem Schulleiter ABC

 

Allgemeines

An allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und der Berufsschulen wird ein Schulforum eingerichtet.

Mitglieder des Schulforums

Art. 69 (2) BayEUG

§ 17 (2) BaySchODer Schulleiter sowie drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte

(Lehrerkonferenz bestimmt Amtsdauer dieser Lehrkräfte),

§ 12 VSO-F die oder der Vorsitzende und zwei weitere gewählte Mitglieder des Elternbeirates,

der Schülerausschuss und

ein Vertreter des Sachaufwandsträgers

Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter.

Art. 69 (4) BayEUG Aufgaben des Schulforums

Das Schulforum berät in Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab.

Folgende Entscheidungen werden unter Mitwirkung des Schulforums getroffen:

§ 2 (2) BaySchO Erlass einer Hausordnung

§ 26 (3) BaySchONennung von Spendern bei Zuwendungen

§ 22 (2) BaySchOFestlegung von Grundsätzen der Beaufsichtigungen

§ 19 (2-3) BaySchO Festlegung der Unterrichtszeiten

Das Schulforum kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln.

  • 17 (3) BaySchOAnträge

Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag einzubringen, über den zu beraten und zu entscheiden ist.

  • 17 (2-3) BaySchOEinberufung des Schulforums

Vom Schulleiter mindestens einmal in jedem Halbjahr, spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres; ferner auf Verlangen von mindestens vier Mitgliedern.

Mitglieder haben Vorschlagsrecht für die Tagesordnung.

Das Schulforum entscheidet über den Sitzungsturnus.

§ 17 (1) BaySchO  Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder des Schulforums

§ 12 (1) VSO-Fauch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Schulforum bekannt gewordenen Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen,

die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

 

  1. Albert, Rektorin