Auszug aus dem Schulleiter ABC
Allgemeines
An allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und der Berufsschulen wird ein Schulforum eingerichtet.
Mitglieder des Schulforums
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Art. 69 (2) BayEUG § 17 (2) BaySchODer Schulleiter sowie drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte (Lehrerkonferenz bestimmt Amtsdauer dieser Lehrkräfte), |
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§ 12 VSO-F die oder der Vorsitzende und zwei weitere gewählte Mitglieder des Elternbeirates, |
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der Schülerausschuss und |
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ein Vertreter des Sachaufwandsträgers |
Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter.
Art. 69 (4) BayEUG Aufgaben des Schulforums
Das Schulforum berät in Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab.
Folgende Entscheidungen werden unter Mitwirkung des Schulforums getroffen:
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§ 2 (2) BaySchO Erlass einer Hausordnung |
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§ 26 (3) BaySchONennung von Spendern bei Zuwendungen |
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§ 22 (2) BaySchOFestlegung von Grundsätzen der Beaufsichtigungen |
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§ 19 (2-3) BaySchO Festlegung der Unterrichtszeiten |
Das Schulforum kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln.
- 17 (3) BaySchOAnträge
Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag einzubringen, über den zu beraten und zu entscheiden ist.
- 17 (2-3) BaySchOEinberufung des Schulforums
Vom Schulleiter mindestens einmal in jedem Halbjahr, spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres; ferner auf Verlangen von mindestens vier Mitgliedern.
Mitglieder haben Vorschlagsrecht für die Tagesordnung.
Das Schulforum entscheidet über den Sitzungsturnus.
§ 17 (1) BaySchO Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder des Schulforums
§ 12 (1) VSO-Fauch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Schulforum bekannt gewordenen Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen,
die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
- Albert, Rektorin