Vertrauenslehrkräfte 2024/25

 

    

Anna Dietz                                                                   Eric Fritz        

 

Vertrauenslehrer*innen fungieren als erwachsene Ansprechpersonen für Schüler*nnen, die Gesprächsbedarf bei Problemen sehen. Zudem unterstützen und beraten sie die Schülervertretung ohne als deren Interessensvertreter zu fungieren.

Das Amt der Vertrauenslehrkräfte erhalten Lehrer*innen nach einer Wahl durch eine Gesamtschülervertretung. In größeren Schulen werden meist eine weibliche und eine männliche Lehrkraft gewählt. Die Wahl findet in den ersten Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres statt.

 

Die Aufgaben einer Vertrauenslehrkraft:

 

  • Beratung für die Schülervertretung:
  • Teilnahme bei Versammlungen der Schülervertretung
  • Begleitung bei SMV-Tagen
  • Diskussion wichtiger schulischer Themen
  • Unterstützung bei der Planung von Veranstaltungen der Schüler*innen
  • Hilfe bei rechtlichen Fragen

 

  • Neutraler Vermittler bei Konflikten:
  • Förderung des Kontakts zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung
  • Vermittelnde Funktion bei entstandenen Konflikten ohne Weisungsbefugnis
  • Übernahme beratender Funktion

 

  • Offenes Ohr bei Problemen:
  • Ansprechpartner für einzelne Schüler*innen bei Problemen
  • Einführung einer Schülersprechstunde
  • Neutrale und faire Vermittlung zwischen Lehrkräften und betroffenen Schülerinnen und Schülern
  • Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht
  • Lösungsfindung bei Problemen