Voraussetzungen
- Prüfling muss sich mindestens in der Jahrgangsstufe 10 befinden.
- Anmeldung an der Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich der gewöhnliche Aufenthalt ist
Prüfungsfächer
Deutsch: | schriftlich (Rechtschreiben / Grammatik + Textarbeit) (3x) + mündlich (Referat) (1x) |
Mathematik: | schriftlich |
Englisch: |
schriftlich (2x) mündlich (1x) Die Abschlussprüfung im Fach Englisch kann auf Antrag bei Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt werden. |
Projektprüfung: |
boZ (Wirtschaft/Technik/Soziales) + AWT = Note Projektprüfung |
GSE + PCB: |
mündlich jeweils mind. 15 min. (Lehrplaninhalte der 10. Jahrgangsstufe)
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Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn:
- Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern kein Notenausgleich gewährt werden kann.
- Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern kein Notenausgleich gewährt werden kann.
- Gesamtnote 6 im Fach Deutsch
Notenausgleich kann vom Prüfungsausschuss gewährt werden, wenn:
- in einem Abschlussfach die Gesamtnote 1 oder
- in zwei Abschlussfächern die Gesamtnote 2 oder
- in drei Abschlussfächern die Gesamtnote 3
erreicht wurde.
Bewerber können sich freiwillig einer mündlichen Prüfung in den Fächern unterziehen, in denen sie die Note 5 oder 6 erzielt haben, höchstens jedoch in zwei Fächern. Diese mündliche Note wird im Verhältnis zur Note der bisher erbrachten Prüfungsleistungen wie 1:2 gewichtet.
Verbindlicher Anmeldetermin: spätestens bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres!